Sanierung nach Befall durch holzzerstörende Pilze:
Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sind in der DIN 68800-Teil 4 (Ausgabe 2012-02) sowie in dem entsprechenden Kommentar geregelt. Darüber hinaus wird im WTA-Merkblatt (1-2-05/D) sehr detailliert auf die Sanierung des Echten Hausschwamms eingegangen.
In der DIN werden hauptsächlich die folgenden Themen behandelt:
- Generelle Unterscheidung bei den Bekämpfungsmaßnahmen, ob entweder ein Befall durch den Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) oder ein Befall durch andere holzzerstörende Pilze, d.h. durch so genannte Nassfäulepilze vorliegt. Maßnahmen im Umgang für Nassfäulepilze dürfen nur ergriffen werden, wenn ein Befall durch den Echten Hausschwamm ausgeschlossen worden ist.
- Hinweis auf den Umfang der Diagnostik, auf die Ursachenbeseitigung und die Austrocknung sanierter Bauteile
- Festlegung, wie und mit welchem Sicherheitsabstand befallene Teile (Holz, Schüttung etc.) zu entfernen und wie das Mauerwerk und die Balkenköpfe zu behandeln sind.
- Beschreibung der chemischen Maßnahmen und allgemeine Hinweise zu den anzuwendenden Produktarten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bekämpfende Präparate nur für den Mauerwerksbereich vorliegen, während im Holzbereich lediglich vorbeugende Präparate ohne bekämpfende Wirkung Anwendung finden. Bei Befall durch den Echten Hausschwamm ist das Mauerwerk mit Schwammsperrmitteln zu behandeln.
- Verweis auf die DIN 68800 Teil 1, Teil 2 und Teil 3 bei Neueinbau von Holz und Holzwerkstoffen sind zu beachten.
- Hinweis zur Entsorgung
- Anhang (informativ) zum Heißluftverfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms
- Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insektenbefall
Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) nimmt in der DIN als in Gebäuden auftretender besonders gefährlicher holzzerstörender Pilz eine Sonderstellung ein. Zum Beispiel ist bei einem Befall durch diese Pilzart ein größerer Sicherheitsabstand beim Entfernen befallener Bauteile und durchwachsener Schüttungen einzuhalten als bei anderen holzzerstörenden Pilzen. Dies führt bei Befall durch den Echten Hausschwamm zu erheblich höheren Sanierungskosten.
Die Festlegung des Umfanges (und der Kosten) der Sanierung ist einer der Gründe, weshalb eine eindeutige Identifizierung der Pilzart sinnvoll ist. Wird in einem Labor der „Echter Hausschwamm“ festgestellt, so sollte die entsprechend umfangreichere Sanierung durch eine ausgewiesene Fachfirma mit der entsprechenden Erfahrung durchgeführt werden.